Mosnang, Dreien, Wiesen (Transkription Nr. 1203)

Schulorte Mosnang, Dreien, Wiesen
Konfession der Orte: Katholisch, Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 53-54v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Mosnang
Agentschaft 1799: Mosnang, Mosnagn
Kirchgemeinde 1799: Mosnang
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Mosnang
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

Beantwortungen über den Zustand der Schulen in Moßnang.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Namen der Oerter sind Moßnang, Treyen, und Wiesen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Moßang ist ein Dorf, Treyen, und Wiesen sind Dörflein.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Moßnang ist eine eigene Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Sie gehört zu der Agentschaft Moßnang.

I.1.dIn welchem Distrikt?

zu diesem Districkt. und

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

in dem Canton Säntis.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises Moßnangs der ersten Viertelstund liegen 66. Häuser, innerhalb einer Halben 36., und innerhalb einer Stund 4. Jnnerhalb des Umkreises Treyens der ersten Viertelstunde liegen 37. Heüser, und innerhalb einer Halben 2. Jnnerhalb des Umkreises Wiesens der ersten Viertelstunde liegen 29., innerhalb einer Halben 18., und innerhalb einer Stunde 2. Häuser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

¢1595¢¢ Zu Moßnang
Stampfen 2., Hoffwis 2., Hohmad 2., Aufeld 2. Häuser Entlegenheit. 1/8. Stunde.
Bild 1., Weishaus 1., Boden 1. Haus. Bildwis 3., Wald 1. Entlegenheit. 1/8. Stunde.
Bitzi und Dothingen ist jedes ein Dörflein Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Fridlingen, und Winklen jedes ein Dörflein Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Haggen, Buchrüthi, Schönnengrund jedes ein Haus Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Wupplißberg 3., Wigmersberg 2., Rafeldingen 4. Häuser Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Harzerßberg 4., Landrichterßberg 2. Häuser Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Krimberg ein Dörflein, Guntzenbächly 2. Häuser Entlegenheit 1/2. Stunde.
Lütschwill, und Klänenberg jedes ein Haus Entlegenheit. 1/2. Stunde.
Diethenwill, und Rick jedes ein Dörflein Entlegenheit. 1/2. Stunde.
Spillhausen 2. Häuser Entlegenheit. 1. Stund. ¢/1595¢¢
¢2909¢¢ Zum Treyen.
Wolgensingen, Rieth, und Brunnen sind Dörflein Entlegenheit. 1/4. Stunde.
||[Seite 2] Rüthlingen 3., Tüfy 3., Rietzenmoß, und Auly jedes ein Haus Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Bernhartshalden 2., Tobelacker 2. Häuser 1/4. Sack Entlegenheit. 1/2. Stunde. ¢/2909¢¢
¢2910¢¢ Zu Wiesen.
Länzlingen, und Fürschwand ist jedes ein Dörflein Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Nöthhäussly, und Betsteig ein Haus, Segenten 3., Kolwis 4. Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Bodmen 3., Ehrenzrick 4. Rüfenen, und Meytobel jedes ein Haus Entlegenheit. 1/4. Stunde.
Rubligen 3., Rothen 4. Stierenboden und Langenegg jedes eins Entlegenheit. 1/2. Stunde.
Hüßliweid, Stofel, Aufrichti, Moos jedes eins, Kurzenegg 3. Entlegenheit. 1/2. Stunde.
Unter und ober Schnebelhorn jedes eins Entlegenheit. 1. Stund ¢/2910¢¢
Anmerkung.
Wegen Beantwortung die der Kinder, die von einem jeden Orte die Schule besuchen, kann man nicht bestimmt angeben, aus der Ursach, weil es das Eintemahl mehr, das Andertemahl aber weniger giebt

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

a. Leütenspurg, Müllrüthi, und Libingen. b. Spillhausen ist entlegen von Leütenspurg 1/4. Stunde, ober und unter Schnebelhorn von Müllrüthi und Libingen eine Stunde.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind im Buchstabieren, Sillabieren, und Lesen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn einer jeden Schule wird gelehret, Lesen, Schreiben, und Rechnen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

¢1595¢¢ Die zu Moßnang fängt an zu Martini, und dauret drey, oder vier und dreysig Wochen: ¢/1595¢¢ ¢2909-2910¢¢ die Andern zwey nur im Winter, und dauert jede 12. bis 14. Wochen. ¢/2909-2910¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind die eingeführet, welche in St. gallischen Landen gebräuchlich: als ein Buchstabierbüchlein, Katechismus, und die biblischen Geschichten.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit den Vorschriften wird es so gehalten, erstlich einzelne Buchstaben, Kleine und Grose, dann Silben und Wörter, letzlich ganze Sätze.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Sie dauert täglich 5. Stunde, 2 1/2 Vormittag, und Nachmittag soviel.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schulmeister sind bisher bestellet worden, a. von den Vorgesetzten der Gemeinde, b. durch die Mehrheit der Stimmen.

III.11.bWie heißt er?

¢1595¢¢ Der zu Moßnang heist Joseph Antoni Bammert, ¢/1595¢¢ ¢2909¢¢ der im Treyen Joseph Schönnenberger, ¢/2909¢¢ ¢2910¢¢ und der {letzte,} Johannes Länzlinger. ¢/2910¢¢

III.11.cWo ist er her?

Es sind alle drey in der Gemeinde selbst gebürdig.

III.11.dWie alt?

||[Seite 3] ¢1595¢¢ Der erste ist alt 37 Jahre, ¢/1595¢¢ ¢2909¢¢ der zweyte 35, ¢/2909¢¢ ¢2910¢¢ der tritte 50. ¢/2910¢¢

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

¢1595-2909¢¢ Die zwey erstern haben keine Familien, ¢/1595-2909¢¢ ¢2910¢¢ der tritte aber hat 5. Kinder. ¢/2910¢¢

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

¢1595¢¢ Der erste ist Schullehrer 9. Jahre, ¢/1595¢¢ ¢2909¢¢ der zweyte 7., ¢/2909¢¢ ¢2910¢¢ und der tritte 15. ¢/2910¢¢

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Es ist ein Jeder vorher in der Gemeinde gewesen, und ihr Beruf war kein andern, als die Handarbeit.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Es hat jetzt keiner, nebend der Schule, sonderbare Verrichtung.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

¢1595¢¢ Jm Winter zu Moßnang 40. bis 50., ¢/1595¢¢ ¢2909¢¢ im Treyen 30. bis 40., ¢/2909¢¢ ¢2910¢¢ und in Wiesen auch 30. bis 40. ¢/2910¢¢ von beyden Theilen, Knaben, und Mäcken, ¢1595¢¢ und im Sommer zu Moßnang 50. bis 60. ¢/1595¢¢

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist dergleichen vorhanden,

IV.13.bWie stark ist er?

er ist 3000. Gulden stark.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

seine Einkünfte fließen von denen zusammengelegten Geldern der Haußvätern seit zwanzig Jahren her,

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

er ist mit dem Kirchen- oder Armengut nicht vermenget.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist keines eingeführet.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

¢1595¢¢ Es ist Neü, die Freüerstatt aber ist baufällig. ¢/1595¢¢

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

¢1595¢¢ es sind zwey Stuben, sammt einer Kammer und Kuchen, und ist das untere Stockwerk in der Kabloney. ¢/1595¢¢ ¢2909¢¢ Jm Treyen ist nur eine Stube, und ist ein Besitzer da, der es selbst im bäulichen Stande erhalten mus, sammt der Feürung, aber man hat darinn das ewige {Recht}. ¢/2909¢¢ ¢2910¢¢ Jn Wiesen ist auch nur eine Stube, und ist auch ein Besitzer da, aber diesem mus man für den Blatz, und Feürung 4. Gulden bezahlen, und hat keine Rechte. ¢/2910¢¢

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

¢1595¢¢ für die Schulwohnung zu Moßnang, muß der Pfleger sorgen, und sie im bäulichen Stande erhalten; wie auch für die Feürung des des Winters 7. fl. bezahlen. ¢/1595¢¢

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die Schullehrer haben ein jeder sein Einkommen A. am Geld, und zwar wochentlich 2 fl. aus dem Fönd, (Schulstiftung).

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

ja, wie schon gemelt.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

nichts.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung: ¢2911¢¢ Wegen der Entlegenheit und Weite, wird, im Ansehung des christlichen Unterrichts an 8. Orten g der Gemeinde, das ganze Jahre, alle Sonn- und Feyertäge Schule gehalten, und wird einem jeden 2. fl. bezahlt. ¢/2911¢¢

Unterschrift

Beantwortet von mir Joseph Antoni Bammert, Schulmeister.

Zitierempfehlung: